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Alkoholvergiftung

Alkoholvergiftung
New Africa/Shutterstock.com

Die Alkoholvergiftung (Alkoholintoxikation) ist die häufigste Vergiftung. Die Beschwerden hängen von der Blutalkoholkonzentration (BAK) ab. Hinzu kommen individuelle Faktoren wie Körpergewicht, Müdigkeit, Hunger sowie die zusätzliche Einnahme von Drogen oder Schmerz- und Beruhigungsmitteln. Männer haben in der Regel eine höhere Alkoholtoleranz als Frauen.

Anzeichen und Beschwerden

Die Alkoholeffekte sind stark dosisabhängig und umfassen:

  • Übelkeit und Erbrechen
  • Alkoholgeruch der Ausatemluft
  • Übertriebene Fröhlichkeit oder Aggressivität
  • Unkoordinierte Bewegungen und Sprachstörungen („Lallen“)
  • Unfähigkeit, Gefahren (vor allem im Straßenverkehr) richtig einzuschätzen
  • Verminderung der Schmerzempfindlichkeit
  • Bei schwerer Alkoholvergiftung Bewusstlosigkeit und vollständige Erinnerungslücken („Black out“).

Maßnahmen

  • Ist der Betroffene mindestens 10 Jahre alt und bei vollem Bewusstsein, ist es sinnvoll, durch lauwarmes Salzwasser (1 EL Salz auf 1 Glas Wasser) Erbrechen zu provozieren, notfalls auch durch Finger-in-den-Hals-stecken
  • Kopf (zur Ernüchterung) unter Wasser halten oder feuchte Lappen auf die Stirn legen.

Bei schwerer Alkoholvergiftung mit Bewusstseinsstörungen:

  • Betroffenen in stabile Seitenlage bringen und nicht alleine lassen
  • Notarzt rufen.

Autor:

Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler

Allergischer Schock

Bei Allergien reagiert das Immunsystem mit überstarken Abwehrreaktionen auf Stoffe, die normalerweise nicht schädlich sind. Die stärkste Form einer Allergie ist der allergische Schock (anaphylaktischer Schock), bei dem das Allergen das gesamte Kreislaufsystem durcheinander bringt. Die im Rahmen der allergischen Reaktion ausgeschütteten Botenstoffe erweitern alle Blutgefäße zur gleichen Zeit, der Blutdruck fällt rapide, das Blut versackt in Armen und Beinen und der Betroffene gerät in einen lebensbedrohlichen Schockzustand.

Anzeichen und Beschwerden

  • Schneller, flacher Puls
  • Rasche Atmung
  • Blasse, kaltschweißige Haut
  • Teilnahmslosigkeit, in schlimmen Fällen sogar Bewusstlosigkeit.

Maßnahmen

Vermuten Sie einen allergischen Schock, rufen Sie als Erstes den Notarzt.

Ist der Betroffene bei Bewusstsein und liegt eine normale Atmung vor, bringen Sie ihn in die Schocklage und verhindern Sie durch Zudecken Wärmeverlust. Bei Atemnot lockern Sie die Kleidung des Betroffenen und bringen ihn in die Oberkörperhochlage.

Hat der Betroffene Medikamente für den Notfall verordnet bekommen (etwa Adrenalin bzw. Epinephrin zur Selbstinjektion bei Notfällen), so verabreichen Sie das Medikament.

Autor:

Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler

Arzneimittelvergiftungen

Beim Selbstmordversuch nehmen Betroffene meist eine Überdosis Medikamente (Schlaftabletten) zu sich, häufig in Kombination mit viel Alkohol. Bei rechtzeitiger Einweisung ins Krankenhaus (Auspumpen des Magens) kann der Mensch gerettet werden. Bedrohlich sind aber Vergiftungen mit einigen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol (Ben-u-ron®).

Anzeichen und Beschwerden

  • Bewusstseinstrübung, Bewusstlosigkeit
  • Atem- und Kreislaufstörungen
  • Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle
  • Komaähnlicher Tiefschlaf
  • Unkoordiniertes Sprechen und Lallen.

Maßnahmen

  • Notarzt rufen
  • Giftreste sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben.

Helfen auch bei Suizidversuch?

Auch bei einem Selbstmordversuch besteht die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Einen Menschen, der beschlossen hat, mit seinem Leben Schluss zu machen, aus seinem Koma zu reißen, ihm den Magen auszupumpen und auf einer geschlossenen psychiatrischen Station unterzubringen – verstößt das nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen?

Die Frage ist berechtigt, aber die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Selbstmordwilliger seine Tat nicht bis zum Ende durchführen will und fordert deshalb das Recht, ja die Pflicht, auf lebensrettende Maßnahmen im Sinne einer „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Dies entspricht auch der Lebenserfahrung. Die meisten Menschen, die einen Selbstmordversuch überlebt haben, sind – nach einer gewissen Zeit – dankbar dafür, gerettet worden zu sein.

Weiterführende Informationen

  • Notrufnummern von Giftinformationszentralen (immer aktuell auf www.giftnotruf.de unter der Rubrik Patienteninfo/Übersicht Giftnotrufe; alle Zentralen sind rund um die Uhr besetzt):
  • Berlin-Brandenburg (030) 19240
  • Bonn (0228) 19240
  • Erfurt (0361) 730730
  • Freiburg (0761) 19240
  • Göttingen (0551) 19240
  • Homburg/Saar (06841) 19240
  • Mainz (06131) 19240
  • München (089) 19240
  • Nürnberg (0911) 3982451
  • Für die Schweiz ist der Giftnotruf in Zürich zuständig: erreichbar über Giftnotruf 145 (ohne Vorwahl) oder (01) 2515151(www.toxi.ch).
  • www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale/pilzidx.html – Website der Informationszentrale gegen Vergiftungen der Universität Bonn: Hier finden Sie Informationen über Pilze.

Autor:

Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler

Augenverletzungen

Am häufigsten entstehen Augenverletzungen durch einen Schlag gegen den Augapfel, durch Fremdkörper im Auge oder durch Chemikalien, die ins Auge geraten.

Die meisten im Haushalt verwendeten Chemikalien wie Haushaltsalkohol, Seife, Terpentin oder Öle reizen das Auge zwar stark, aber nur kurzzeitig. Gefährlich sind vor allem Säuren und Laugen wie WC-Reiniger oder Kalk.

Anzeichen und Beschwerden

  • Andauernde Schmerzen im Auge oder bei Augenbewegungen
  • Das Auge juckt, tränt, ist gerötet oder getrübt.
  • Verschwommene Sicht
  • Die Pupillen sind ungleich groß oder nicht mehr rund.
  • Geschwollene Lider.

Maßnahmen

Befindet sich der Fremdkörper im Augenwinkel, so entfernen Sie ihn mit dem Zipfel eines sauberen Taschentuchs. Befindet sich der Fremdkörper unter dem Lid, soll der Betroffene weit nach oben und unten blicken. Sieht er nach oben, ziehen Sie das Unterlid nach unten, sieht er nach unten, ziehen Sie das Oberlid nach oben. Sehen Sie einen Fremdkörper, so entfernen Sie ihn mit dem Zipfel eines Taschentuchs. Gelingt das Entfernen des Fremdkörpers nicht, waschen Sie das Auge mit lauwarmem Wasser aus. Das Auge dabei ein paar Mal auf- und zumachen. Sitzt ein Fremdkörper im Auge fest, etwa im Bereich der Pupille oder der Iris, so rühren Sie ihn nicht an, er muss vom Augenarzt entfernt werden.

Sind Chemikalien oder Staub ins Auge gelangt, waschen Sie das Auge intensiv aus (Anleitung). Suchen Sie in jedem Fall anschließend sicherheitshalber einen Augenarzt auf.

Bei Anschwellung, wenn das Auge nicht schmerzt, legen Sie eine kühle Kompresse auf das Auge.

Autor:

Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler